Ev. Johannes-Kirchengemeinde Remscheid

Raumvermietung

Kontakt wegen Raumvermietung

Für das Gemeindezentrum "Esche": Hausmeister Peter Herbst
E-Mail: p.herbst@johannes-kgm.de
Tel: 02191- 34 01 92
mobil: 0157-74 94 7005

Für die Versöhnungskirche: Hausmeister Detlef Rockstroh
E-Mail: d.rockstroh@johannes-kgm.de
Tel: 02191- 34 11 37
mobil: 0151-10 26 66 61

Gebührenordnung zur Raumvermietung in den Gemeindezentren

(gültig ab 01.01.2007)

Unsere Räume dienen der Gemeindearbeit. Die gemeindliche Nutzung hat auf jeden Fall Vorrang vor Vermietungen. Unter Berücksichtigung von § 8 LOG Abs. 1* können Räume überlassen bzw. vermietet werden. Bei Amtshandlungen in unseren Kirchen bzw. Gemeindehäusern und als Dank für Ehrenamtliche werden die Räumlichkeiten ohne die Zahlung der Grundgebühren überlassen. Überlassungen der Kirchen bedürfen auf Antrag gesonderte Beschlüsse des Presbyteriums.

Bei sonstigen Vermietungen gelten die folgenden Konditionen:

Gegenstand / Räume

Konditionen

Nutzungszeit

Betrag

Kaution für alle Räume

Alle Verträge

unabhängig

€ 500,-

Großer Saal (M1+M2), Eschenstrasse

Großer und kleiner Saal, Burger Str.

Private Nutzung

6 Stunden

€ 150,-

Jede weitere Stunde

€ 50,-

Gewerbliche Nutzung.

4 Stunden

€ 300,-

Jede weitere Stunde

€ 50,-

Bibliothek (M3) Eschenstrasse

Kaminraum, Unterrichtsraum und Glaskasten in der Burger Strasse

Private Nutzung

6 Stunden

€ 50,-

Jede weitere Stunde

€ 20,-

Gewerbliche Nutzung.

4 Stunden

€ 100,-

Jede weitere Stunde

€ 20,-

Benutzung Küche Eschenstrasse

Vertragszusatz

Gesamte Mietzeit

€ 50,-

Equipment (Lautsprecheranlage, Leinwand, etc)

Vertragszusatz

Gesamte Mietzeit

€ 25,-

Einsatz Hauspersonal pro Stunde

außerhalb der normalen Hausöffnungszeiten

€ 15,-

Die Vermietung der Gemeinderäume erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Die Gemeinderäume können nur dann an Außenstehende vermietet werden, wenn keine eigene Nutzung durch Gemeindeaktivitäten stattfindet.
  • Die gemäß Mietvertrag anfallenden Beträge plus Kaution werden im Voraus bezahlt. Erst dann ist der Mietvertrag gültig.
  • Bei Überlassung von Schlüsseln, bei Nutzung der Küche oder Equipment an den Mieter ist auf die möglichen Schadensersatzkosten hinzuweisen.
  • Vor und nach der Raumnutzung wird eine gemeinsame Raumübergabe und Raumabnahme vereinbart, wobei die Räume besenrein übergeben werden. Eventuelle Schäden sind dabei zu melden.
  • Die Kaution wird erst nach der Raumabnahme und nach Behebung eventueller Beschädigungen zurückgezahlt.

* (Die kirchlichen Räume dienen der Versammlung der Gemeinde zu ihren Gottesdiensten und anderen gemeindlichen Veranstaltungen. Eine anderweitige Nutung darf diesen Zwecken nicht widersprechen.)